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Wenn die gesetzliche angeordnete Ruhezeit nachts eingeplant wird. (Teil 13)

(Kann bezahlte und unbezahlte Werbung enthalten)

Ich arbeite jetzt schon seit zehn Jahren. Immer wieder kommt es vor, dass ich mich gewisse Dinge frage, warum etwas so geplant wird. Leider bekommt man sehr oft gar keine Antworten darauf. Manchmal wird einem signalisiert, dass man nicht berechtigt ist das zu hinterfragen.

Viele Sachen werden auch schon gar nicht mehr hinterfragt. Heute möchte ich etwas Wichtiges mit euch ansprechen. Und zwar die gesetzlich angeordnete Ruhezeit.

Die Mindestruhezeit von 11 Stunden wird nachts eingeplant!

Viele von euch wissen ja, dass man eine Mindestruhezeit von 11 Stunden haben muss, das ist so geregelt, dass Anfang der Arbeit und Ende der Arbeit, mindestens 8 bis ca. 10 Stunden hat. Das bedeutet auch, dass das Ende der Arbeit bis hin zum Beginn der neuen Arbeit mindestens elf Stunden betragen muss. Die Ruhezeit ist wichtig, damit wir uns erholen können.

Damit wir unsere persönlichen Sachen erledigen können. Denn jeder von uns hat auch einen Hausstand zu führen und Familie, um die er sich kümmern muss.

Doch, es kommt vor, dass die gesetzlich angeordnete Ruhezeit von 11 Stunden nachts eingeplant wird. Du gehst beispielsweise 14 Uhr nachmittags arbeiten, dann arbeitest du deine 8, 9 oder 10 Stunden, dann ist es schon 22–23 oder sogar null Uhr. Der Arbeitgeber ist nur dazu verpflichtet, die 11 Stunden Ruhezeit einzuplanen, also kann er diese Zeit mitten in der Nacht einplanen. Dann hast du eine Ruhezeit von 22 Uhr abends bis 9 Uhr morgens, das bedeutet, dass du um 9 Uhr morgens wieder anfangen kannst zu arbeiten.

Nicht genug Zeit für private Erledigungen!

Das hat zur Folge, dass du dann bis abends 17:30 Uhr arbeitest. Bist du zu Hause bist ist es 18 Uhr, wenn du dann von deinen gesetzlichen 11 Stunden aus gehst, hast du ein bisschen Zeit am Abend. Es ist nicht das meiste, aber du hast ja wieder die Nacht.

Die Zeit abends bevor deine Ruhe Zeit anfängt, sprich 19 Uhr, 20 Uhr, 21 Uhr.

In dieser Zeit hast du noch genügend Zeit, dass du deine persönlichen und privaten Sachen erledigen kannst. Das denkt der Arbeitgeber wahrscheinlich? Dann seien wir doch mal ehrlich! Die erwarten, dass wir ausschließlich unsere privaten Sachen an unseren freien Tagen machen und ansonsten flexibel zur Verfügung stehen.

Aufregen bringt nichts, weil sich das System nicht ändern wird!

In den letzten zehn Jahren habe ich mich des Öfteren darüber aufgeregt.

Du stehst auf der Arbeit, du tust alles und du machst alles. Und am Ende kommst du nach Hause und dort ist das reine Chaos, weil du zu Hause selber nichts mehr schaffen konntest. In den letzten zehn Jahren ist es mir ständig so ergangen.

Meine Frage, die ich mir permanent stelle, ist: „Wollen, die das nicht anders regeln, können sie es nicht anders regeln oder ist Ihnen das schlichtweg egal?“ Leider habe ich in 10 Jahren noch nie eine Antwort darauf bekommen.

Ich muss aber auch ehrlich dazu sagen, dass es viele Leute gibt, die diese Fragen gar nicht hören wollen. Und ich habe gelernt, dass man aufpassen muss, wem man so eine Frage stellt. Denn diese Frage trifft nicht auf Gegenliebe.

Hinterlasst mir doch einen Kommentar. Ich würde so gerne wissen, was ihr darüber denkt, ob euch das auch so geht, ob euch das auch ständig passiert? Danke.

Mit freundlichen Grüßen

Miss Katherine White

Hey! Mein Name ist Ann-Kathrin und ich blogge unter dem Namen Miss Katherine White.
Hey! Mein Name ist Ann-Kathrin und ich blogge unter dem Namen Miss Katherine White.

Du findest hier Gedanken, Informationen und Geschichten aus verschiedenen Bereichen meines Lebens. Die Stadien meiner Geschichte sind vielleicht auch deine?

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2 Kommentare

  • Lena

    Liebe Miss Katherine White,
    die 11 Stunden Ruhezeit hat der Gesetzgeber zum Schutz des Arbeitnehmers festgesetzt, indem er sicherstellt, dass der Arbeitnehmer zwischen 2 Arbeitssschichten den Freiraum bekommt, sich auszuschlafen, wofür die meisten Menschen etwa 8 Stunden benötigen. Diese Regelung ist sowohl historisch und global betrachtet eine großartige Errungenschaft und nicht selbstverständlich.
    Wann sich der Arbeitnehmer um seine privaten Erledigungen kümmert ist nicht Sache des Arbeitgebers oder Gegenstand eines Arbeitsvertrags.
    Wie man sein Privatleben organisiert ist individuell verschieden und steht jedem frei.
    Lange Zeit war es in unserer Gesellschaft so, dass ein Paar sich die Arbeit geteilt hat: einer bezog dabei ein Gehalt von dem beide lebten, der andere kümmerte sich um das Alltägliche im Privaten. Dies ist heute bei Weitem nicht mehr die Regel, daher engagieren immer mehr Menschen, die es sich leisten können, andere Menschen, die ihren Haushalt etc. erledigen.
    Liebe Grüße,
    Lena

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